Bundesbeiträge für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorbereitungskursen für eidg. Fachausweise und eidg. Diplome.
Im Rahmen der Subjektfinanzierung des Bundes gelten für die Teilnehmenden von Vorbereitungskursen für eidg. Berufsprüfungen und eidg. Höhere Fachprüfungen seit dem 01. August 2017 neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit bis zu 50% der anrechenbaren Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diese Unterstützung haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren, unabhängig vom Prüfungsresultat. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.
Wer erhält Beiträge? |
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Welche Angebote werden unterstützt? |
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Bedingungen |
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Höhe der Beiträge |
*Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien. Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung. |
Wann und wie erhalten Sie die Beiträge? |
NACH Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Sie benötigen dafür die Zahlungsbestätigung(en) des Anbieters, Rechnungen der durch Sie bezahlten Kurskosten sowie die Verfügung über die abgelegte Prüfung, welche durch den Prüfungsträger erstellt wird. Der Bund prüft dann das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an die Absolventin/den Absolventen aus.
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