Finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen
Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
Die Stadt Zürich unterstützt Einwohner*innen, die sich eine Weiterbildung nicht leisten können mit Beiträgen, wenn ihnen die Weiterbildung dabei hilft, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu verbessern.
«Mit einer Weiterbildung können Sie eine bessere Stelle finden und mehr verdienen.»
Mit Arbeitsmarktstipendien werden Personen unterstützt, die für den Arbeitsmarkt ungenügend qualifiziert sind und denen eine Weiterbildung helfen kann, ihre Stelle zu behalten oder eine Stelle zu finden. Auch für die weitere berufliche Qualifizierung und Entwicklung sind Beiträge möglich.
Für Arbeitsmarktstipendien müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eine Weiterbildung muss gemäss Gesetz notwendig, zweckmässig und vertretbar sein. Die Weiterbildung muss zu Ihrer Situation (Aus- und Weiterbildung, Lebenslauf) und Ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt passen. Sie muss Ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und verbessern können. Das wird individuell geprüft. Es gibt keine Listen von Weiterbildungen, die immer unterstützt werden. Grundsätzlich sind verschiedene Formate wie Kurse, Lehrgänge, Seminare, Online Kurse usw. unterstützungsfähig.
Für eidg. Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen/Fachausweise, höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) können keine Arbeitsmarktstipendien beansprucht werden.
Arbeitsmarktstipendien gibt es für die direkten Kosten der Weiterbildung wie Kurs- oder Lehrgangskosten, Lehrmittel, Anmelde- und Prüfungsgebühren. Zusätzliche Beiträge sind möglich für die Kinderbetreuung und den Lohn-/Einkommensausfall aufgrund der Weiterbildung.
Ein Gesuch kann über die städtischen Online-Services eingereicht werden. Die genauen Details erfahren Sie beim Laufbahnzentrum der Stadt Zürich. Die KV Business School Zürich hat keinen Einfluss auf die Beurteilung ihres Gesuches.
Wichtig: Das Gesuch muss vor dem ersten Tag der Weiterbildung eingereicht werden. Sie erhalten keine Beiträge, wenn Sie diese Frist verpassen. Reichen Sie Ihr Gesuch daher rechtzeitig ein, auch wenn Ihnen noch Informationen oder Unterlagen fehlen. Sie können diese später nachreichen!