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Bundesbeiträge für Weiterbildungen.

Bundesbeiträge (Subjektfinanzierung)

Bundesbeiträge für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorbereitungskursen für eidg. Fachausweise und eidg. Diplome.

 

Bundesbeitrag

Im Rahmen der Subjektfinanzierung des Bundes gelten für die Teilnehmenden von Vorbereitungskursen für eidg. Berufsprüfungen und eidg. Höhere Fachprüfungen seit dem 01. August 2017 neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit  bis zu 50% der anrechenbaren Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diese Unterstützung haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren, unabhängig vom Prüfungsresultat. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Das Wichtigste im Überblick:
Wer erhält Beiträge?
  • Alle Teilnehmenden in Bildungsgängen zur Vorbereitung auf eine eidg. Berufs- oder Höheren Fachprüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom) mit Start nach dem 31.7.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidg. Prüfung ablegen.
     
  • Teilnehmende von Bildungsgängen mit Start ab dem 1.1.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidgenössische Prüfung ablegen und die nicht von Kantonsbeiträgen profitieren konnten.
     
  • Die Beitragsberechtigung ist unabhängig vom Wohnkanton, der Wohnsitz der Teilnehmenden muss aber in der Schweiz liegen.
     
  • Eine Doppelfinanzierung durch Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge ist ausgeschlossen.
Welche Angebote werden unterstützt?
  • Grundsätzlich sind Weiterbildungsangebote, die ganz oder in Teilen auf einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom vorbereiten beitragsberechtigt, sofern diese zum Startzeitpunkt auf der Meldeliste des Bundes aufgeführt sind:
    Meldeliste des Bundes: www.meldeliste.ch
    Ob ein Bildungsgang beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie auch unserer Ausschreibung des jeweilgen Bildungsgangs.
  • Die Subjektfinanzierung gilt nicht für Bildungsgänge einer Höheren Fachschule (HF).
Bedingungen
  • Absolvierung der eidg. Berufs- oder Höheren Fachprüfung (eidg. Fachausweis, eidg. Diplom), unabhängig vom Prüfungserfolg
     
  • Rechnungen/Zahlungsbestätigungen müssen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen, empfehlen wir Ihnen, eine Vereinbarung mit diesem zu treffen, damit die Kurskosten direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie und Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
Höhe der Beiträge
  • 50% der anrechenbaren Kosten*
    (max. ausbezahlter Betrag: CHF 9'500.- für eidg. Fachausweis, CHF 10'500 für eidg. Diplom)

*Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien. Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung. 

Wann und wie erhalten Sie die Beiträge? NACH Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Sie benötigen dafür die Zahlungsbestätigung(en) des Anbieters, Rechnungen der durch Sie bezahlten Kurskosten sowie die Verfügung über die abgelegte Prüfung, welche durch den Prüfungsträger erstellt wird.
Der Bund prüft dann das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an die Absolventin/den Absolventen aus.   

 

Erklärvideo des Bundes
Dieses Video erklärt in einfacher Weise den Vorgang und die Kriterien zum Erhalt des Bundesbeitrags. Weitere Informationen

 

Ablauf

 

Bundesbeitrag Subjektfinanzierung Grafik