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Bei abweichender Rechnungsadresse ist zwingend die E-Mail-Adresse anzugeben
* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.
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Um am Bildungsgang Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin teilnehmen zu können, ist eine absolvierte Weiterbildung als Sozialversicherungs-Fachfrau/-mann erforderlich. Bitte laden Sie hier eine Kopie Ihres Diploms/Kursbestätigung hoch.
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