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* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.

Zahlungsart

Eine Anpassung der Zahlungsvereinbarung ist nur schriftlich auf einen Semesterwechsel hin möglich



Details zu Ratenzahlung

Mitgliedschaft Kaufm. Verband

Dieser stellt Ihnen die Rechnung und den Mitgliederausweis direkt zu. Die Mitgliedschaft beginnt bei Kursstart und dauert mindestens zwölf Monate. Bei einem Beitritt im Verlaufe des Jahres bzw. vor dem 31. Dezember kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist frühestens per 31. Dezember des Folgejahres gekündigt werden. Sie akzeptieren die AGB des Kaufmännischen Verbandes.
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