Bei abweichender Rechnungsadresse ist zwingend die E-Mail-Adresse anzugeben
* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.