Spezialistinnen und Spezialisten der öffentlichen Beschaffung sind als Angestellte von Staatstellen oder Unternehmen der öffentlichen Hand bei jedem Schritt der Beschaffung an rechtliche Vorgaben gebunden. Dies erfordert meist starke Abweichungen von der Einkaufspraxis in der Privatwirtschaft. Für die Verfahren gelten beispielsweise die beschaffungsrechtlichen Prinzipien von Transparenz, Wettbewerbsförderung, Gleichbehandlung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Es gilt, diese miteinander in Einklang zu bringen beziehungsweise gegeneinander abzuwägen.